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MEMO/07/192

Brüssel, den 21. Mai 2007

Verbraucherfragen: Der Rat wird sich mit der

Verbraucherkredit-Richtlinie befassen (Montag,21. Mai 2007)

 

Auf der Grundlage der neuen Regelungen, mit denen sich der EU-Ministerrat

am nächsten Montag, dem 21. Mai, zu befassen hat, sollten Verbraucher in

ganz Europa besser in der Lage sein, sachkundige Entscheidungen zu

treffen, wenn sie Verbraucherkredite aufnehmen, um zum Beispiel einen

Urlaub, eine Hochzeit oder ein neues Auto zu finanzieren. Mit der

vorgeschlagenen EU-Richtlinie für Verbraucherkredite will man den

Verbraucherkreditmarkt von 800 Milliarden EUR erschließen, der nach wie

vor in hohem Maße in nationale Märkte zersplittert ist, so dass den

Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und stärker wettbewerbsbestimmte Preise

vorenthalten werden.

 

Durch die neuen Regelungen wird der Markt für

Kunden und Konkurrenten im Kreditgeschäft transparenter. Hauptsächlich

wird sich dies so äußern, dass Kunden in der gesamten EU, die einen Kredit

aufnehmen, standardisierte, vergleichbare Informationen erhalten.

Insbesondere werden die Verbraucher Anspruch darauf haben, in der

Werbung für Kreditangebote über bestimmte wichtige Einzelheiten

informiert zu werden (z. B. Zinssätze, Zahl, Häufigkeit und Höhe von

Rückzahlungen, Bestehen einer Versicherungspflicht oder Verzugskosten).

Diese müssen in einem neuen, EU-weit vergleichbaren Europäischen

Kreditinformationsformblatt aufgeführt werden, und den Kunden kommt ein

einheitlicher, EU-weit vergleichbarer effektiver Jahreszins zugute. In der

vorgeschlagenen Richtlinie werden auch gemeinsame Standards für das

Rücktrittsrecht festgelegt, so dass die Verbraucher ihre Meinung ändern

können. Diese Richtlinie für Verbraucherkredite ist Teil umfassenderer

Bemühungen, den grenzüberschreitenden Markt für Privatkunden-

Finanzdienstleistungen zu stimulieren, wie in dem vor kurzem

veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden

niedergelegt.

 

1. Wo stehen wir heute?

Die derzeitigen Regelungen für Verbraucherkredite sind in der Richtlinie 87/102

festgelegt. Diese Richtlinie enthält bestimmte Mindestanforderungen, darunter vor allem einige wenige Informationsverpflichtungen, ein grundlegendes Recht auf vorzeitige Rückzahlung ohne jegliche Vorgaben und eine einheitliche Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Den Mitgliedstaaten stand es frei, im Interesse eines besseren Schutzes ihrer Verbraucher über diese Bestimmungen hinauszugehen, und zahlreiche Länder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, aber in unterschiedlichem Ausmaß. Daher unterscheiden sich die Rechtsvorschriften im Kreditwesen in der EU weiterhin stark von einander.

 

Verbraucherkredite spielen in der EU-Wirtschaft eine wichtige Rolle. Laut Daten aus dem Jahr 2005 machen Kreditverbindlichkeiten fast ein Zehntel des BIP der EU aus. Eine besonders wichtige Rolle spielen sie in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland und Österreich, in denen sie etwa ein Fünftel des privaten Verbrauchs der Haushalte ausmachen, und in Ländern wie Polen und Ungarn, in denen sie fast ein Zehntel ausmachen, nimmt ihre Bedeutung zu. Verbraucherkredite stehen im Durchschnitt für fast 18 % des Bruttoeinkommens im Privatkundengeschäft in der EU.

 

Die Situation in der EU ist unterschiedlich, da die Märkte sich in verschiedenen

Entwicklungsphasen befinden. Die Höhe der Verbraucherkreditverbindlichkeiten pro Person variiert zwischen weniger als 100 EUR in einigen Mitgliedstaaten wie Litauen oder der Slowakei und bis zu mehr als 3000 EUR in Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich oder Irland, die den höchsten Stand bei Verbraucherkrediten erreichen.

 

Der Verbraucherkreditmarkt in der EU hat bereits jetzt einen Umfang von über

800 Milliarden EUR, wobei die jährliche Wachstumsrate bei mehr als 8 % liegt.

Dies weist darauf hin, dass ein verstärkter Wettbewerb bei einer so beträchtlichen Summe erhebliche Einsparmöglichkeiten für die Verbraucher mit sich bringen würde, selbst wenn es nur zu einer geringen Reduzierung der Zinssätze käme. Laut EZB-Daten schwankt der durchschnittliche Zinssatz für einen Verbraucherkredit in der Euro-Zone im Jahre 2007 von etwa 6 % im billigsten Land (Finnland) bis zu über 12 % in Portugal, dem Land mit dem höchsten Zinssatz. Diese Spannweite wird durch weitere Beispiele veranschaulicht: 9,4 % in Italien und Spanien, 7,1 % in Frankreich oder 6,8 % in Irland. Dies lässt darauf schließen, dass potentiell beachtliche Vorteile für Banken und Verbraucher dadurch erreicht werden können, dass ein grenzüberschreitender Markt für Verbraucherkredite aufgebaut wird.

 

2. Worin besteht das Problem?

Das grenzüberschreitende Verbraucherkreditgeschäft macht weniger als 1 % des Umfangs der Kreditgeschäfte aus, ein Beweis dafür, dass der Binnenmarkt nicht funktioniert. Die Kreditgeber lassen sich daher im allgemeinen im Ausland nieder, wenn sie ausländische Märkte erreichen wollen. Sie können den Binnenmarkt nicht in vollem Umfang nutzen, was dann für die Verbraucher bedeutet, dass sie auf eine größere Angebotsvielfalt und stärker wettbewerbsbestimmte Preise verzichten müssen.

 

3. Was sind die Gründe dafür?

Laut dem Eurobarometer 2005 haben die beiden größten Hindernisse, die dem

Erwerb einer Finanzdienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat entgegenstehen, mit der Kommunikation in einer Fremdsprache (31 %) und dem Mangel an persönlichen Kontakten (26 %) zu tun. Bei fünf der nächstfolgenden sechs Hindernisse geht es jedoch um Verbrauchervertrauen und Informationsqualität.

 

Die Kommission möchte diejenigen Hindernisse in Angriff nehmen, deren Abbau praktikabel erscheint. Können wir diese Hindernisse mithilfe besserer Informationen und harmonisierter Schutzniveaus beseitigen, besteht die Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Handel zu erweitern. Die Banken müssen, wenn sie das Kreditgeschäft grenzüberschreitend direkt betreiben wollen, sich in jedem Einzelfall an eine andere nationale Gesetzgebung anpassen, so dass sie mit höheren Kosten zu kämpfen haben; sie können zum Beispiel nicht dieselbe IT-Plattform in der gesamten EU nutzen.

 

4. Um welche neuen Vorschläge handelt es sich?

Bei dem Richtlinienvorschlag in seiner derzeitigen Form geht es darum, den Markt für das grenzüberschreitende Kreditgeschäft mit neuen Regelungen zu öffnen, die hauptsächlich bewirken sollen, dass den Verbrauchern bestimmte

Schlüsselinformationen in einem standardisierten Format zur Verfügung stehen.

Dadurch wird der Markt für die Verbraucher und für die Konkurrenten transparenter.

 

Die Verbraucher verfügen über die benötigten Informationen, um eine sachkundige Wahl zu treffen und, wenn sie dies wünschen,  grenzüberschreitende Transaktionen zu tätigen. Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie liegt das Schwergewicht auf Transparenz und Verbraucherrechten. Das Ziel ist, den Verbrauchern standardisierte, vergleichbare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung zu stellen:

 

- Werbung: Werden in der Werbung für Kredite Zahlenangaben gemacht, muss

in der gesamten EU obligatorisch dieselbe Standardliste mit wesentlichen

Informationen zur Verfügung gestellt werden.

 

- Vorvertragliche Informationen: Die Richtlinie verpflichtet die Kreditgeber dazu,

den Verbrauchern sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu

stellen, damit diese rechtzeitig vor Vertragsabschluss Angebote vergleichen

können. Den Verbrauchern ist der effektive Jahreszins (eine Zahlenangabe,

die die Kreditkosten wiedergibt und den Verbrauchern erlaubt, Vergleiche

anzustellen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig zu machen)

auf einem Standardformblatt mitzuteilen, das von allen Kreditgebern

gemeinschaftsweit zu verwenden ist. Dadurch werden unmittelbare Vergleiche

von Angeboten, sogar grenzüberschreitend, erheblich vereinfacht.

 

- Vertragliche Informationen: Sobald die Verbraucher sich entschieden haben,

welchen Kredit sie aufnehmen wollen, benötigen sie beim Vertragsabschluss

umfassende Informationen, das heißt eine Unterlage mit einer Beschreibung

ihrer Rechte und Pflichten. Diese ist in der Richtlinie vorgesehen, die eine Liste

von Informationsanforderungen enthält. Damit wird gewährleistet, dass in der

gesamten EU genau dasselbe Informationsniveau für Verbraucher gegeben ist.

 

 

In der Richtlinie sind auch zwei wesentliche Verbraucherrechte niedergelegt:

 

- Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags können Verbraucher von dem

Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Gebühren zurücktreten. Dieser

Rechtsanspruch (eine Neuheit in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten!) gilt für alle

Verbraucherkredite in der EU. Damit ist das Risiko beseitigt, dass Verbraucher

unter Druck übereilte Entscheidungen treffen, an die sie dann gebunden sind.

Auch wird der Wettbewerb unter den Kreditgebern verstärkt, die gewiss nicht

riskieren wollen, dass Verbraucher von einem Vertrag zurücktreten, weil sie an

anderer Stelle erheblich bessere Zinssätze finden können.

 

- Darüber hinaus wird in der Verbraucherkredit-Richtlinie das Recht bestätigt,

jederzeit eine vorzeitige Rückzahlung vorzunehmen. Die Vergütung, auf die

Kreditgeber im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung Anspruch haben, wird

harmonisiert, damit Hindernisse abgebaut werden, die dem Markteintritt

entgegenstehen. Im derzeitigen Richtlinientext ist eine maximale pauschale

Vergütung vorgesehen, damit Transparenz und Klarheit für die Berechnungen

der Verbraucher gewährleistet werden.

 

5. Der größere Zusammenhang

Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie handelt es sich um einen wichtigen ersten

Schritt auf dem Weg zur Verstärkung von Transparenz und Wettbewerb in Europa. Letzten Endes ist sie aber nur ein Teil sehr viel umfassenderer Bemühungen, den Binnenmarkt für Privatkunden-Finanzdienstleistungen zu stimulieren. In dem vor kurzem veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden wurden drei wichtige Ziele herausgestellt:

 

- niedrigere Preise durch verbesserte Wahlmöglichkeiten erreichen,

 

- das Verbrauchervertrauen steigern und

 

- Verbrauchern zu mehr Entscheidungs- und Handlungskompetenzen verhelfen.

 

 

Alle diese Ziele sind von zentraler Bedeutung für die verbraucherpolitische Strategie von Kommissarin Kuneva. Die Verbraucherkredit-Richtlinie wird zur Erreichung aller dieser Ziele beitragen, indem sie den Menschen wertvolle standardisierte Informationen bietet, die sich leicht vergleichen lassen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses, der die Kreditkosten wiedergibt und der es den Verbrauchern erlaubt, in ganz Europa Vergleiche anzustellen, das Recht zum Rücktritt oder auf vorzeitige Rückzahlung ohne übermäßig hohe Gebühren, und eine transparente Darstellung ihrer Rechte und Pflichten werden ihr Vertrauen so weit stärken, dass sie sich nach dem günstigsten Angebot umsehen. Die Richtlinie wird einen Wettbewerbsdruck auf dem

Markt hervorrufen, was verbesserte Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise zur

Folge haben wird.

 

Land                    Verbraucherkreditzinssatz 2007 (%)

Österreich          7,00%

Belgien               7,90%

Finnland             6,30%

Frankreich          7,10%

Deutschland      8,00%

Griechenland  10,00%

Irland                   6,80%

Italien                  9,40%

Portugal            12,20%

Slowenien          8,70%

Spanien              9,40%

Niederlande       8,90%

 

Europäische Zentralbank (EZB)

Statistical Data Warehouse:

http://sdw.ecb.int/ (http://sdw.ecb.int/browse.do?currentNodeId=2018783)