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MEMO/07/192 Brüssel, den 21. Mai 2007 Verbraucherfragen:
Der Rat wird sich mit der Verbraucherkredit-Richtlinie
befassen (Montag,21. Mai 2007) Auf der Grundlage der neuen Regelungen, mit denen sich der EU-Ministerrat am nächsten Montag, dem 21. Mai, zu befassen hat, sollten Verbraucher in ganz Europa besser in der Lage sein, sachkundige Entscheidungen zu treffen, wenn sie Verbraucherkredite aufnehmen, um zum Beispiel einen Urlaub, eine Hochzeit oder ein neues Auto zu finanzieren. Mit der vorgeschlagenen EU-Richtlinie für Verbraucherkredite will man den Verbraucherkreditmarkt von 800 Milliarden EUR erschließen, der nach wie vor in hohem Maße in nationale Märkte zersplittert ist, so dass den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und stärker wettbewerbsbestimmte Preise vorenthalten werden. Durch die neuen Regelungen wird der Markt für Kunden und Konkurrenten im Kreditgeschäft transparenter. Hauptsächlich wird sich dies so äußern, dass Kunden in der gesamten EU, die einen
Kredit aufnehmen, standardisierte, vergleichbare Informationen erhalten. Insbesondere werden die Verbraucher Anspruch darauf haben, in der Werbung für Kreditangebote über bestimmte wichtige Einzelheiten informiert zu werden (z. B. Zinssätze, Zahl, Häufigkeit und Höhe von Rückzahlungen, Bestehen einer Versicherungspflicht oder Verzugskosten). Diese müssen in einem neuen, EU-weit vergleichbaren Europäischen Kreditinformationsformblatt aufgeführt werden, und den Kunden kommt ein einheitlicher, EU-weit vergleichbarer effektiver Jahreszins zugute. In
der vorgeschlagenen Richtlinie werden auch gemeinsame Standards für das Rücktrittsrecht festgelegt, so dass die Verbraucher ihre Meinung ändern können. Diese Richtlinie für Verbraucherkredite ist Teil umfassenderer Bemühungen, den grenzüberschreitenden Markt für Privatkunden- Finanzdienstleistungen zu stimulieren, wie in dem vor kurzem veröffentlichten Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden niedergelegt. 1. Wo stehen
wir heute? Die derzeitigen Regelungen für Verbraucherkredite sind in der Richtlinie
87/102 festgelegt. Diese Richtlinie enthält bestimmte Mindestanforderungen,
darunter vor allem einige wenige Informationsverpflichtungen, ein
grundlegendes Recht auf vorzeitige Rückzahlung ohne jegliche Vorgaben und
eine einheitliche Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Den
Mitgliedstaaten stand es frei, im Interesse eines besseren Schutzes ihrer
Verbraucher über diese Bestimmungen hinauszugehen, und zahlreiche Länder haben
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, aber in unterschiedlichem Ausmaß.
Daher unterscheiden sich die Rechtsvorschriften im Kreditwesen in der EU
weiterhin stark von einander. Verbraucherkredite spielen in der EU-Wirtschaft eine wichtige Rolle. Laut
Daten aus dem Jahr 2005 machen Kreditverbindlichkeiten fast ein Zehntel des
BIP der EU aus. Eine besonders wichtige Rolle spielen sie in Ländern wie dem
Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland und Österreich, in denen sie etwa
ein Fünftel des privaten Verbrauchs der Haushalte ausmachen, und in Ländern
wie Polen und Ungarn, in denen sie fast ein Zehntel ausmachen, nimmt ihre
Bedeutung zu. Verbraucherkredite stehen im Durchschnitt für fast 18 % des
Bruttoeinkommens im Privatkundengeschäft in der EU. Die Situation in der EU ist unterschiedlich, da die Märkte sich in
verschiedenen Entwicklungsphasen befinden. Die Höhe der
Verbraucherkreditverbindlichkeiten pro Person variiert zwischen weniger als
100 EUR in einigen Mitgliedstaaten wie Litauen oder der Slowakei und bis zu
mehr als 3000 EUR in Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich oder
Irland, die den höchsten Stand bei Verbraucherkrediten erreichen. Der Verbraucherkreditmarkt in der EU hat bereits jetzt einen Umfang von
über 800 Milliarden EUR, wobei die jährliche Wachstumsrate bei mehr als 8 %
liegt. Dies weist darauf hin, dass ein verstärkter Wettbewerb bei einer so
beträchtlichen Summe erhebliche Einsparmöglichkeiten für die Verbraucher mit
sich bringen würde, selbst wenn es nur zu einer geringen Reduzierung der
Zinssätze käme. Laut EZB-Daten schwankt der durchschnittliche Zinssatz für
einen Verbraucherkredit in der Euro-Zone im Jahre 2007 von etwa 6 % im
billigsten Land (Finnland) bis zu über 12 % in Portugal, dem Land mit dem
höchsten Zinssatz. Diese Spannweite wird durch weitere Beispiele
veranschaulicht: 9,4 % in Italien und Spanien, 7,1 % in Frankreich oder 6,8 %
in Irland. Dies lässt darauf schließen, dass potentiell beachtliche Vorteile
für Banken und Verbraucher dadurch erreicht werden können, dass ein
grenzüberschreitender Markt für Verbraucherkredite aufgebaut wird. 2. Worin
besteht das Problem? Das grenzüberschreitende Verbraucherkreditgeschäft macht weniger als 1 %
des Umfangs der Kreditgeschäfte aus, ein Beweis dafür, dass der Binnenmarkt
nicht funktioniert. Die Kreditgeber lassen sich daher im allgemeinen im
Ausland nieder, wenn sie ausländische Märkte erreichen wollen. Sie können den
Binnenmarkt nicht in vollem Umfang nutzen, was dann für die Verbraucher
bedeutet, dass sie auf eine größere Angebotsvielfalt und stärker
wettbewerbsbestimmte Preise verzichten müssen. 3. Was sind
die Gründe dafür? Laut dem Eurobarometer 2005 haben die beiden größten Hindernisse, die dem Erwerb einer Finanzdienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat entgegenstehen,
mit der Kommunikation in einer Fremdsprache (31 %) und dem Mangel an
persönlichen Kontakten (26 %) zu tun. Bei fünf der nächstfolgenden sechs
Hindernisse geht es jedoch um Verbrauchervertrauen und Informationsqualität. Die Kommission möchte diejenigen Hindernisse in Angriff nehmen, deren
Abbau praktikabel erscheint. Können wir diese Hindernisse mithilfe besserer
Informationen und harmonisierter Schutzniveaus beseitigen, besteht die
Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Handel zu erweitern. Die Banken
müssen, wenn sie das Kreditgeschäft grenzüberschreitend direkt betreiben
wollen, sich in jedem Einzelfall an eine andere nationale Gesetzgebung
anpassen, so dass sie mit höheren Kosten zu kämpfen haben; sie können zum
Beispiel nicht dieselbe IT-Plattform in der gesamten EU nutzen. 4. Um welche
neuen Vorschläge handelt es sich? Bei dem Richtlinienvorschlag in seiner derzeitigen Form geht es darum,
den Markt für das grenzüberschreitende Kreditgeschäft mit neuen Regelungen zu
öffnen, die hauptsächlich bewirken sollen, dass den Verbrauchern bestimmte Schlüsselinformationen in einem standardisierten Format zur Verfügung
stehen. Dadurch wird der Markt für die Verbraucher und für die Konkurrenten
transparenter. Die Verbraucher verfügen über die benötigten Informationen, um eine
sachkundige Wahl zu treffen und, wenn sie dies wünschen, grenzüberschreitende Transaktionen zu
tätigen. Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie liegt das Schwergewicht auf
Transparenz und Verbraucherrechten. Das Ziel ist, den Verbrauchern
standardisierte, vergleichbare Informationen zu folgenden Punkten zur
Verfügung zu stellen: - Werbung: Werden in der Werbung für Kredite Zahlenangaben gemacht, muss in der gesamten EU obligatorisch dieselbe Standardliste mit wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. - Vorvertragliche Informationen: Die Richtlinie verpflichtet die
Kreditgeber dazu, den Verbrauchern sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese rechtzeitig vor Vertragsabschluss Angebote
vergleichen können. Den Verbrauchern ist der effektive Jahreszins (eine Zahlenangabe, die die Kreditkosten wiedergibt und den Verbrauchern erlaubt, Vergleiche anzustellen und in ganz Europa den günstigsten Kredit ausfindig zu
machen) auf einem Standardformblatt mitzuteilen, das von allen Kreditgebern gemeinschaftsweit zu verwenden ist. Dadurch werden unmittelbare
Vergleiche von Angeboten, sogar grenzüberschreitend, erheblich vereinfacht. - Vertragliche Informationen: Sobald die Verbraucher sich entschieden
haben, welchen Kredit sie aufnehmen wollen, benötigen sie beim Vertragsabschluss umfassende Informationen, das heißt eine Unterlage mit einer Beschreibung ihrer Rechte und Pflichten. Diese ist in der Richtlinie vorgesehen, die
eine Liste von Informationsanforderungen enthält. Damit wird gewährleistet, dass in
der gesamten EU genau dasselbe Informationsniveau für Verbraucher gegeben
ist. In der
Richtlinie sind auch zwei wesentliche Verbraucherrechte niedergelegt: - Nach dem Abschluss eines Kreditvertrags können Verbraucher von dem Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Gebühren zurücktreten. Dieser Rechtsanspruch (eine Neuheit in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten!)
gilt für alle Verbraucherkredite in der EU. Damit ist das Risiko beseitigt, dass
Verbraucher unter Druck übereilte Entscheidungen treffen, an die sie dann gebunden
sind. Auch wird der Wettbewerb unter den Kreditgebern verstärkt, die gewiss
nicht riskieren wollen, dass Verbraucher von einem Vertrag zurücktreten, weil
sie an anderer Stelle erheblich bessere Zinssätze finden können. - Darüber hinaus wird in der Verbraucherkredit-Richtlinie das Recht
bestätigt, jederzeit eine vorzeitige Rückzahlung vorzunehmen. Die Vergütung, auf die Kreditgeber im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung Anspruch haben, wird harmonisiert, damit Hindernisse abgebaut werden, die dem Markteintritt entgegenstehen. Im derzeitigen Richtlinientext ist eine maximale
pauschale Vergütung vorgesehen, damit Transparenz und Klarheit für die Berechnungen der Verbraucher gewährleistet werden. 5. Der größere
Zusammenhang Bei der Verbraucherkredit-Richtlinie handelt es sich um einen wichtigen
ersten Schritt auf dem Weg zur Verstärkung von Transparenz und Wettbewerb in
Europa. Letzten Endes ist sie aber nur ein Teil sehr viel umfassenderer
Bemühungen, den Binnenmarkt für Privatkunden-Finanzdienstleistungen zu
stimulieren. In dem vor kurzem veröffentlichten Grünbuch über
Finanzdienstleistungen für Privatkunden wurden drei wichtige Ziele
herausgestellt: - niedrigere Preise durch verbesserte Wahlmöglichkeiten erreichen, - das Verbrauchervertrauen steigern und - Verbrauchern zu mehr Entscheidungs- und Handlungskompetenzen verhelfen. Alle diese Ziele sind von zentraler Bedeutung für die
verbraucherpolitische Strategie von Kommissarin Kuneva. Die
Verbraucherkredit-Richtlinie wird zur Erreichung aller dieser Ziele
beitragen, indem sie den Menschen wertvolle standardisierte Informationen
bietet, die sich leicht vergleichen lassen. Die Angabe des effektiven
Jahreszinses, der die Kreditkosten wiedergibt und der es den Verbrauchern
erlaubt, in ganz Europa Vergleiche anzustellen, das Recht zum Rücktritt oder
auf vorzeitige Rückzahlung ohne übermäßig hohe Gebühren, und eine
transparente Darstellung ihrer Rechte und Pflichten werden ihr Vertrauen so
weit stärken, dass sie sich nach dem günstigsten Angebot umsehen. Die
Richtlinie wird einen Wettbewerbsdruck auf dem Markt hervorrufen, was verbesserte Wahlmöglichkeiten und niedrigere
Preise zur Folge haben wird. Land Verbraucherkreditzinssatz 2007 (%) Österreich 7,00% Belgien 7,90% Finnland 6,30% Frankreich 7,10% Deutschland 8,00% Griechenland 10,00% Irland 6,80% Italien 9,40% Portugal 12,20% Slowenien 8,70% Spanien 9,40% Niederlande 8,90% Europäische Zentralbank (EZB) Statistical
Data Warehouse: http://sdw.ecb.int/ (http://sdw.ecb.int/browse.do?currentNodeId=2018783) |
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