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Die
Bank prüft vorab Ihre Kreditwürdigkeit – z.B. mit einer Schufa-Auskunft Die Beurteilung
Ihrer Kreditwürdigkeit geht immer einer Kreditvergabe voraus. So fragen die
Geldinstitute zunächst alle Ihre persönlichen Daten ab, die für sie für die
Kreditvergabe bedeutsam sind. Sie müssen sich gegenüber der Bank daher zunächst
ausweisen, beispiels-weise mit Ihrem Personalausweis. Volljährigkeit ist
darüber hinaus ein weiteres Kriterium. Und wenn Sie die deutsche
Staatsbürgerschaft nicht besitzen, müssen Sie eine gültige Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis besitzen. Idealerweise sollten Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
befinden und sich nicht in einer Ausbildung befinden. Darüber hinaus sind Weitere Angaben für die Vergabe eines Ratenkredits
maßgeblich: Selbstauskunft des Antragstellers: Das Geldinstitut prüft somit, ob Sie in der Lage sind,
aufgrund Ihrer gegebenen Einkommenssituation und laufender finanziellen
Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, weitere Kredite ...) den Kredit pünktlich
zu tilgen. Wenn also die monatlich zu zahlende Kreditrate Ihr frei
verfügbares Einkommen übersteigt, dann wird der Kreditantrag oftmals
abgelehnt oder Sie müssen zusätzliche Sicherheiten, z.b. in form von
Bürgen nachweisen. Die
Richtigkeit der von Ihnen gemachten
Angaben müssen Sie Unterschrift bestätigen. Einkommensnachweise: Banken und Kreditgeber fordern im Normalfall Kopien der
letzten zwei bis drei Gehalts- uoder Lohnabrechnungen bzw. andere Nachweise
über die aktuelle Einkommensituation bei Ihnen an, aus denen abzulesen ist,
dass regelmäßige Einkünfte erzielt werden . SCHUFA-Auskunft: Bei jedem Kreditantrag müssen Sie mit Ihrer
Unterschrift dem Kreditinstitut Ihr Einverständnis erteilen, dass die Bank
oder Sparkasse aktuelle über Sie gespeicherte Informationen bei der SCHUFA
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) einholen darf. Die SCHUFA speichert von jedem Kontoinhaber Daten über
seine Girokonten und Ratenkredite, um zu verhindern, dass Missbrauch bei Konsumentenkrediten
betrieben wird. Die persönlichen Daten unterliegen dem gültigen Datenschutz
und dürfen nur Kreditinstituten mitgeteilt werden. Man kann selbst jederzeit die von einem selbst gespeicherten Informationen bei der SCHUFA
abfragen. Die SCHUFA unterhält hierzu
Büros in den meisten größeren Städten. Sie sollten daher als Antragssteller
alle Angaben bei Ihrer Bank wahrheitsgemäß machen. |
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