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Empfehlenswert: Restschuldversicherung -
RSV Da bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall in der Regel auch das verfügbare Einkommen deutlich
sinkt, kann die pünktliche Rückzahlung des Ratenkredits mit einer
zusätzlichen Belastung einhergehen. Auch im Todesfall des Kreditnehmers kann
für die Familie die Rückzahlung des Ratenkredits zu einer schweren
finanziellen Belastung werden. Eine Restschuldversicherung (RSV) bietet daher eine
günstige und empfehlenswerte Absicherung des Ratenkredits bei Tod oder
Krankheit des versicherten Kreditnehmers durch Zahlung einer Einmalprämie.
Die RSV wird mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Ratenzahlungen
für den Kredit als Kostenposition enthalten. Tritt der Versicherungsfall ein ist über die RSV
vertragsgemäß die Restzahlung des Kredits oder die Weiterzahlung der
monatlichen Raten gesichert. Im Todesfall werden alle noch fälligen Raten auf
einmal übernommen. Einige Banken und Kreditinstitute bestehen auf eine
Restschuldversicherung beim Abschluss eines Ratenkreditvertrags. In diesem
Fall sind beide Verträge miteinander verbunden und der Kreditnehmer tritt
sämtliche Ansprüche aus der Versicherung an das entsprechende Kreditinstitut
ab! Die Restschuldversicherung ist somit nichts anderes als
eine besondere Risikolebensversicherung, die im Falle von Krankheit oder Tod
die dann noch fälligen Raten für Sie übernimmt. Die Kosten einer
Restschuldversicherung müssen immer im entsprechenden Kreditvertrag mit
angegeben werden. Unser Tipp zum Thema
Restschuldversicherung: Bei eintretender Arbeitslosigkeit zahlen die meisten
Restschuldversicherer nicht. Sollten Sie um Ihren Arbeitsstelle besorgt sein,
müssen Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Sie eine Restschuldversicherung
abschließen, die auch bei Arbeitslosigkeit die monatlichen Raten für Ihren
Kredit übernimmt - oder besser ganz auf den Kredit verzichten. |
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